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nichts Ganzes

Was ich vom zukünftigen Datenschubsgesetz lese, klingt nicht nach einer ernsthaften Verschärfung des Datenschutzes. Es soll also in Zukunft einen schärferen Straf- und Bußgeld-Rahmen geben, und Unternehmen sollen mit Adressen nur handeln dürfen, wenn die Betroffenen eingewilligt hätten. Leider entnehme ich dem Golem-Artikel nicht, was das für Ausnahmen sind, die für Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, darunter auch Parteien und Wählervereinigungen gelten sollen. Dürfen die etwa mit Kundendaten handeln? Wenn ja, warum?

Was das Gesetz nicht enthält, ist eine Herkunft der Daten. Jedes Unternehmen, was also irgendwo Daten erhält, muss Betroffene also nur verraten, wo es selbst die Daten erworben (oder "gemietet") hat. Wo dieses Unternehmen die Daten ausfindig gemacht hat, darf man dann wieder dieses Unternehmen fragen. Je nach Länge der Kette ist man so eine ganze Weile beschäftigt, bis man eventuell mal auf ein Unternehmen trifft, was die Daten aus Telefonbüchern, von Briefkästen oder gar aus eher weniger legalen Informationsquellen erworben hat.

Das Gesetz wird dann auch noch eine Übergangsfrist enthalten, bis es ernsthaft gültig wird, und zwar konkret drei Jahre. Das heißt, dass frühestens 2012 die diversen illegalen Datenquellen zu versiegen beginnen könnten. Komisch, die Überwachungsgesetze haben keine so lange Vorlaufzeit gehabt. Warum nur?

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