Das Menschenwürderettungsgericht
Von dieser Pressemeldung und dem Urteil des BVerfG habe ich irgendwie in den Nachrichten gar nichts gehört. Kurz zusammengefasst geht es darum: Untersuchung im Intimbereich bei Untersuchungshäftlingen nur bei konkreten Verdachtsmomenten verfassungsgemäß.
Komisch, dass es dazu wirklich das BVerfG braucht, das festzustellen.
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