ganz fix
Das ging ja schnell. Dieter Althaus, der am Neujahrstag eine Skifahrerin getötet in den unnatürlichen Tod einer Skifahrerin verwickelt war, wurde verurteilt. Die Strafe darf aber wohl bestenfalls als symbolisch gelten: 180 Tagessätze zu 185 Euro und ein Schmerzensalmosengeld in Höhe von 5000 Euro für den Ehemann des Opfers darf Herr Althaus zahlen, der immer noch angibt, sich an nichts erinnern zu können. Damit gilt er nach österreichischem Recht als vorbestraft, was ihn aber wahrscheinlich nicht daran hindern wird, weiter ein politisches Amt zu bekleiden.
(Danke für den Hinweis)
Kommentare
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Sven am :
Bei der Art von Demokratie in der wir Leben hat der Bürger doch eh keine Stimme, wie sich gerade jetzt herausstellt. Da werden Milliarden an Schulden der jetzigen und späteren Generationen aufgeschultert, die wirklich Verantwortlichen mit Boni und guter Rente in den Ruhestand geschickt. Macht es da wirklich noch einen Unterschied wenn ein Politiker in Abwesenheit schnell abgeurteilt wird um nach deutschem Recht noch Ministerpräsident werden zu können ?
Es macht keinen Unterschied. Da Wünsch ich mir die Süßmuth wieder, die hat wenigstens nur Ihren Mann mal mit der Dienstkarosse zum Einkaufen geschickt.
Andre Heinrichs am :