Skip to content

rumgesabber

Kann mal bitte jemand der Leyen-Frau ein Taschentuch reichen, damit sie sich den Schnodder abwischen kann? Die wird von Golem nämlich in einer Meldung zitiert, die ein Gesetz zum 25.3. androht (dass so ein Schnellschuss-Gesetz auch nur ansatzweise verfassungskonform formuliert werden kann, bezweifele ich ja schon). Aber zurück zur Leyenschauspielerin: Die hat jedenfalls laut Golem folgendes rumgestammelt: "Kinderpornografie steht aus gutem Grund nicht unter dem Schutz des Grundgesetzes".

Bloß blöd, dass in den relevanten Grundgesetz-Artikeln keine Ausnahme für Wahlkrampfthemen des Tages zu finden sind. Und "Eine Zensur findet nicht statt" finde ich schon recht eindeutig. Aber vielleicht sollte die Leyenpolitikerin mal andere Leute befragen als die BMInkompetenten Ecksperten.

Apropos Kinderporno: Wenn die doch gar nicht geschützt sind, wie kommt es dann, dass die Leyenpolitikerin den ISP-Vertretern mehreren Berichten zufolge solches Material vorführen konnte? Hat sie sich dafür schon bestraft?

Das gesamte Zensur-Thema stinkt mir jedenfalls zu sehr nach Wahlkrampf.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen