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Nicht Harmslos

So eine Unterraschung aber auch!Die Bundeswanze (in Polit-Neusprech als 'Remote Forensic Software' bezeichnet (Bulshytt!)), will die GeneralbundesGesetzesignorantin Monika 'Moritz' Harms jetzt auch für die Strafverfolgung einsetzen. Es kann ja schließlich nicht sein, dass der Bundeskriminalgeheimdienst auf Rechnern Beweise verstecken rumschnüffeln kann, ohne, dass Frau Harms dann auch illegale heimliche Durchsuchungen machen lassen kann. Bloß blöd, dass da so ein unwesentliches Gericht aus Karlsruhe ein Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeitinformationstechnischer Systeme erkannt hat. Mal ganz davon abgesehen, dass ich mir sicher bin, dass die Verfassungsrichter zum Thema heimlicher Durchsuchungen bestimmt auch noch den einen oder anderen Satz zu sagen haben dürften.

Harms sondert dann natürlich wieder Schäublesch Worthülsen ab wie diese: "Ich habe immer gefordert, dass die technische Ausstattung der Sicherheitsbehörden so erfolgen muss, dass wir auf Augenhöhe mit denjenigen sind, die unsere Freiheit bedrohen." Aha, sie hat also gefordert, soso. Auf Augenhöhe. Mit denen, die 'unsere' Freiheit bedrohen. Also mit den Herren Schäuble, Ziercke, Hanning und Co?

Meinungsäußerungen gegen die Vollüberwachung bügelt sie dann so ab: "Einerseits regen sich die Leute über mögliche Online-Durchsuchungen auf, andererseits geben sie ihre Daten überall freigebig preis" Dass die Argumentation nicht verfängt, darf auch Frau Harms selbst auffallen, wenn man die auf geringfügig andere Sachverhalte portiert: "Einerseits regen sich die Leute über Vergewaltigungenen auf, andererseits ziehen sie sich freizügig an." Mal ganz davon abgesehen, dass sie doch die freigiebig verteilten Informationen nur einsammeln muss. Dafür braucht sie doch nicht auf Festplatten rumschnüffeln. So ganz nebenbei ruft genau die Argumentation die Erinnerung an eine ziemlich genau wortgleiche Argumentation eines gewissen Folter-, Terror-, Verfassungsbruch- und Schnüffelministers in Erinnerung.

Davon ganz abgesehen, darf man ernsthaft bezweifeln, dass ein verwanzter Computer überhaupt jemals als Beweis in einem Gerichtsverfahren verwendet werden kann. Immerhin müsste die Anklage dann ja beweisen, dass sämtliche 'Beweise' auf dessen Festplatte von seinem Besitzer dort hinterlassen wurden, und nicht im Rahmen der Verwanzung / durch die Verwanzung erst abgelegt wurden. Forensich dürfte die Installation einer Software mit zweifelhaftem Funktionsumfang jedenfalls nicht sein. Verständlich wäre das Genöle nach einer Strafverfolgungswanze nur, wenn es Harms nicht ume eine Verurteilung ginge, sondern nur um Ermittlungen. So wäre es ja sicher sehr unschön, wenn sich auf Computern von bestimmten, der Union eher abgeneigten Politikern Dateien mit Bombenbauanleitungen oder gar Kinderpornografischem Material finden würden. Gerüchten zufolge könnte solch ein Fund eine Politiker-Karriere nachträglich schädigen.

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Compyblog am : Wanzen-Verfolgung

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Wie überaus unterraschend: Während Frau Brauserbeauftragte noch vorgibt, für Datenschutz zu sein, schnitzt sie andererseits an einer Ausdehnung der Bundeswanze auf die Strafverfolgung. Da hat die Generalbundesrechtswidrigkeit letzte Woche also nicht nur i

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