Marions Abmahnung
Marion 'Kochbuch' K. ist immer noch auf dem Abmahn-Trip unterwegs, bei dem sie versucht, Forenbetreibern per Abmahnung jegliche Benutzung von Fotos von 'ihrer' Webseite (warum heißt Marion im Impressum eigentlich Folkert?) zu untersagen. Das Landgericht Hamburg mit seiner Pressekammer ist ihr dabei zwar gern behilflich, aber das Oberlandesgericht kassiert dessen Entscheidung auch mal ein. So geschehen im Fall eines Foto-Forums, in dem ein Teilnehmer ein Bild von Marion-Folkert veröffentlicht hatte. Das OLG war weder der Meinung, ein Forenbetreiber mache sich die Beiträge der Forennutzer zu Eigen, noch sei er verpflichtet, in seinem Forum jegliche Bilder-Veröffentlichung zu verhindern. Auch anonyme oder pseudonyme Nutzung müsse ein Forenbetreiber nicht verhindern. Und die Anwaltskosten vom Marion-Folkert erlegte das Gericht dem Forenbetreiber nicht auf. Immerhin habe der ja erst durch das anwaltliche Schreiben von dem Urheberrechtsverstoß in seinem Forum erfahren.
Wenn Marion-Folkert zukünftig nicht selbst die Auslagen ihres Anwalts bezahlen will, könnte sie ja mal selbst versuchen, Forenbetreiber anzuschreiben, in deren Foren ihr Urheberrecht verletzt wird. Das ist dann auch günstiger als jedes Mal das Gericht zu befragen.
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