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pikantes Gesetz

Heise hat den nicht-öffentlichen Gesetzentwurf der Guttenberg-Familie erhalten und berichtet darüber: So sollen einerseits die ISPs verpflichtet werden, "durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen", den Zugang zu Seiten auf der Sperrliste "zu erschweren". Außerdem sollen die Provider dem BKA Statistiken über die Anzahl der gescheiterten Zugriffsversuche und die jeweiligen Ziele je Tag liefern.

Das BKA (auch Amt krimineller Bünde) erhält mit dem Gesetz offiziell den Auftrag, die Zensurliste zu führen, aber dabei nur Seiten zu zensieren, die nicht in der EU gehostet werden. Da ist wohl jemandem aufgefallen, dass es zu auffällig ist, wenn das BKA auch Seiten zensieren dürfen soll, die trivial über EU-Mittel an der Quelle abgeschaltet werden können. Dazu kommt noch, dass das BKA verpflichtet wird, nachzuweisen, dass zensierte Seiten zum Zeitpunkt der Eintragung in die Zensurliste kinderpornografisches Material enthalten haben sollen. Wer das prüft, steht da allem Anschein nach nicht. Ich vermisse auch eine Aussage, wie oft das kriminelle Amt Seiten auf der Zensur-Liste überprüfen soll, ob die überhaupt noch zensiert werden müssen, oder wie man sich gegen eine falsche Zensur wehren könnte.

Immerhin räumt das Ministerium in der Gesetzesbegründung ein, dass "ein lückenloses Access-Blocking nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit technisch nicht möglich" (Hervorhebung von mir) sei. Aber keine Angst, die Regierung wird das bestimmt noch ändern.

Insgesamt beschleicht mich der Eindruck, dass die Zensurliste eine Einbahnstraße ist,auf die man nur drauf kommen kann, aber nicht wieder runter. Zumindest lese ich bei Heise keine Hinweise darauf, dass man die Zensur als Betroffener oder als Bürger rechtlich angreifen könnte. Übrigens sehe ich auch keinen Hinweis, dass das Bundeskriminelle Amt sich auch nur darum bemühen würde, die Kinderpornos von den zensierten Seiten zu entfernen, oder gar die Seiten als solche abzuschalten. Ganz offensichtlich ist das Ziel des Internetzensurgesetzes (wie ich es nenne) nur, eine Zensur einzuführen, über die natürlich niemand reden darf.

Dass der Bundeskriminelle Geheimdienst nicht unbedingt für die Erstellung derartiger Zensur-Listen geeignet ist, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.

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Compyblog am : geheimst

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Der nicht-öffentliche Gesetzentwurf zur Internetzensur ist da. Alvar Freude konnte das Dokument auf einen Scanner packen und einscannen. Das Ergebnis des Scans mit nachfolgender OCR findet sich inklusive Kommentar auch bei ihm im Blog. Überraschungen gibt

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