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Kreditraster erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht, was ich bisher immer wieder als letzte Bastion zwischen Überwachungsstaat und dem Grundgesetz gesehen hatte, hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, mit der eine Verfassungsbeschwerde von (unter anderem) Udo Vetter gegen die 'Aktion Mikado' nicht zur Entscheidung angenommen hat. Bei der Aktion Mikado hatte die Staatsanwaltschaft Halle alle Kreditkartenunternehmen aufgefordert, doch alle Kunden zu benennen, von deren Konto ein bestimmter Geldbetrag an eine bestimmte Bank gezahlt worden sei.

In der Begründung enthalten sind so Argumente wie diese: Das war gar kein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, weil die Daten der Kreditkartenkunden ja automatisch verarbeitet worden seien. Die Daten der Beschwerdeführer seien ja gar nicht "behördlich zur Kenntnis genommen" worden. Außerdem läge nur dann eine Rasterfahndung vor, wenn "ein Abgleich zwischen den Datenbeständen verschiedener Speicherstellen" stattfände.

Da frage ich mich dann doch, was die Aufregung über Bahn und Telekom soll, die haben doch auch nur vollautomatisch Daten ausgewertet, die nicht "behördlich zur Kenntnis genommen" wurden und Datenbestände ihrer eigenen Speicherstelle ausgewertet, und eben nicht einen "Abgleich zwischen den Datenbeständen verschiedener Speicherstellen" vorgenommen.

Der Beschluss des BVerfG enttäuscht und regt mich vor allem deshalb so auf, weil ich von eben diesem Gericht deutlich mehr erwartet hätte. So steht also niemand mehr zwischen Grundgesetz und dem Überwachungsstaat. Möge der ehemalige Rechtsstaat BRD in Frieden ruhen.

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