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Schuldig bis zum Beweis der Unschuld

Sachsens Innenminister Albrecht Bottolo (CDU, was auch sonst?) ist der Meinung, dass 'sein' Bundesland keinen der Insassen von Guantanamo aufnehmen müsse. Als Grund erwähnt der Tagesschau-Bericht folgendes: Keiner der Inhaftierten sei bislang von einem ordentlichen Gericht freigesprochen worden.

Gratuliere, Herr Brutalo! Sie haben erfasst, dass keinem der Insassen des KZ Guantanamo ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gemacht wurde. Und jetzt dürfen Sie sich ein kleines Bisschen foltern lassen, da Ihnen offenbar Menschenrechte scheißegal sind. Hint: Es gibt da so eine komische UN-Menschenrechtscharta, die Ihnen dringend ins Hirn tätowiert werden muss, die so einen komischen Artikel enthält:

Artikel 11

1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

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