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Betriebsübergang ante portas

Heute ist es so weit: Ich durfte mir in der Personalverwaltung meines Noch-Arbeitgebers mein Infoschreiben nach §613 a BGB abholen. Meine Kollegen, die Freitag hier waren, haben ihre Schreiben dann schon bekommen.

Nachdem mein Noch-Arbeitgeber so tut, als hätten wir die Briefe am 30. Oktober erhalten, endet die Frist, innerhalb der man Widerspruch gegen den Übergang einreichen kann, auch erst am 30. November. Mal sehen, wie viele Leute widersprechen werden. Ein Kollege war ja schon dadurch aufgefallen, dass er auf Versammlungen Anfang des Jahres angekündigt hatte, er werde auf jeden Fall widersprechen.

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