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WLAN-Urteil vom BGH

Der Bundesgerichtshof hat heute über offene WLANs geurteilt, und festgestellt, dass der Betreiber eines offenen WLAN zwar verpflichtet werden kann zu verhindern, dass über dessen Funknetz bestimmte Urheberrechtsverletzungen sich wiederholen. Andererseits hat der BGH die Kosten für die Abmahnung auf 100 Euronen begrenzt (wie das Gesetz vorsieht), und einen Anspruch auf Schadensersatz abgelehnt. Damit durfte die Abmahn-Industrie ihr Geschäftsmodell losgeworden sein, zumindest, wenn es darum geht, Betreiber offener WLANs abzumahnen.

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