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Kwalitätsschornalismus

Heute muss ich mich mal über den immer gerne hoch gelobten "Qualitätsjournalismus" aufregen. Konkret geht es mir um die heutige Meldung über den Wetter-Mann Kachelmann, der angeblich demnächst angeklagt werden soll. So ziemlich alle (Google News) Medien berichten, vermutlich einfach analog der dpa-Meldung, dass die Staatsanwaltschaft den Wetterfrosch anklagen würde. Ich bin zwar kein studierter Jurist, aber soweit ich das Rechtssystem in Deutschland verstanden habe, bedeutet das, dass die Staatsanwaltschaft die Eröffnung eines Gerichtsverfahrens beantragen will. Das bedeutet nicht automatisch, dass das Gericht diesem Antrag zwingend folgen muss, auch wenn es das üblicherweise tut. Aber in den "Qualitätsmedien" berichten einfach, Kachelmann würde jetzt angeklagt. Das mag zwar nur ein kleiner formaler Unterschied sein, aber der Unterschied zwischen dem Antrag auf Verfahrenseröffnung und der eigentlichen Verfahrenseröffnung ist dann doch nicht so gering, als dass man den einfach so ignorieren sollte.

Nur nochmal zur Erinnerung: Die Verlage wollen diesem "Qualitätsjournalismus" zusätzliche Einnahmen verschaffen, indem sie ein Exklusivrecht ("Leistungsschutzrecht") für Teile ihrer Publikationen verlangen. Wenn dieses Recht eingeführt werden sollte, dürfte ich diesen Text wahrscheinlich nicht mehr schreiben, weil die Begriffe "Kachelmann", "Staatsanwaltschaft" und "Anklage" nur nach Zahlung an die Content-Mafia verwendet werden dürften. Wenn die dann wenigstens korrekt berichten würde...


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