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Verfassungsüberschnüffel

Kann mir mal jemand erklären, warum eine Partei überwacht werden darf, die sich geweigert hatte, bei der Bundespräsidenten-Wahl den Wahlleuten die Wahl eines Kandidaten anderer Parteien zu empfehlen, während Parteien, die in diversen Landes- und Bundesregierungen Unmengen an verfassungswidrigen Gesetzen beschlossen haben, die dann erst von Verfassungsgerichten kassiert werden mussten? Sollte nicht ein Geheimdienst namens Verfassungsschutz die nachgewiesenen Verfassungsbrecher mindestens genauso intensiv überwachen, wie jene Partei, die Schwarz-Geld vor allem ideologisch im Weg steht? Dass der Anwalt des Verfassungsgeheimdienstes dann auch noch nen Hitler-Vergleich gezogen hat, hätte dem eigentlich durch Herrn Godwin ein entsprechendes Urteil übermitteln müssen.

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