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VDS EU-grundrechtswidrig

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages gutachtet gerne und oft zu allen möglichen Themen, und zwar auch auf Dissertationslevel (hust, Guttenplag). Und nun gibt es ein Gutachten zur verdachtsunabhängigen Vollverdächtigung, also der Vorratsdatenspeicherung, die HaPe, der Innenminister, lieber "Mindestdatenspeicherung" nennen will. Und das Gutachten kommt (völlig unterraschend) zu dem Ergebnis, dass eine Vorratsüberwachung nicht verhältnismäßig sein könne. Bekanntlich wurden mit VDS nur sehr wenige Straftaten aufgeklärt, die ohne VDS nicht hätten aufgeklärt werden können. Der Nutzen ist also nachweislich sehr gering. Dafür wird in das Fernmeldegeheimnis jedes (EU-)Bürgers eingegriffen, was also einen intensiven Eingriff darstellt. Dass dabei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird, ist dann eine konsequente Feststellung. Die Verhältnismäßigkeit verlangt nicht nur das deutsche Recht, sondern auch die EU-Menschenrechtskonvention. Dummerweise rechne ich nicht damit, dass die Überwachungsfanatiker (C*U, Censilia Malmström, etc.) sich durch die Feststellungen des Gutachtens zur Vernunft bringen lassen. Wenn doch, wäre ich jedenfalls schwer überrascht.

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