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Sicherungsverfassungswidrigkeit

Es gibt doch noch Verteidiger des Rechtsstaats, und zwar die Richter am Bundesverfassungsgericht. Die haben heute geurteilt, dass die Sicherungsverwahrung verfassungswidrig ist. Das Urteil ist nur konsequent, nachdem bereits wiederholt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hatte, dass die zeitlich unbestimmte Bestrafung per Haft mit den allgemein anerkannten Menschenrechten nicht vereinbar sei. Ich hoffe jetzt nur, dass die Regierung eine rechtlich unbedenkliche Regelung findet, die wenigen tatsächlich gefährlichen Personen in ihrer Gefährlichkeit einzuschränken ohne potenziell alle Straftäter ihrer Grundrechte zu berauben.

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