Skip to content

niedersächsische VDS-Forderung

Die Innen- und Justizminister in Niedersachsen haben offenbar nicht genug zu tun. Anders kann ich mir nicht erklären, dass die ein Gesetz geschrieben haben, mit dem Bundesjustizministererin Leutheuser-Schnarrenberger eine verdachtsunabhängige Verbindungsvorratsdatenspeicherung wieder einführen soll. Das letzte Gesetz dazu hat das Bundesverfassungsgericht letztes Jahr einkassiert, nachdem unter anderem eine gewisse Sabine Leutheuser-Schnarrenberger dagegen geklagt hatte. Busemann und Schünemann (Justiz- und Innenminister Niedersachsen) verlangen also, dass ausgerechnet sie ein neues Gesetz hart an der Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen in den Bundestag bringen soll. Dabei sollen dann die Verbindungsdaten aller Bürger für ein Jahr (mal eben das doppelte der Regelung, die das BVerfG kassiert hatte) gespeichert werden, und dann für den "Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter" genutzt werden. Die Nutzer einzelner IP-Adressen sollen aber bereits bei "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" (und ich dachte, Ordnungswidrigkeiten seien Ordnungswidrigkeiten weil sie nicht gewichtig seien) rausgegeben werden, was mit Sicherheit Abmahn- und Content-Mafia freuen wird. Als Begründung der Forderungen dürfen allerdings weder Organisierte Kriminalität, noch Terrorismus oder Kinderpornographie fehlen. Da Frage ich mich doch, wo die gigantische Anzahl unaufklärbarer Verbrechen in der polizeilichen Kriminalstatistik steckte, die gerade erst veröffentlicht wurde. Und warum keine Nachrichtenmeldung zu mir gelangt ist, dass Milliarden an Kriminellen frei rumlaufen dürften, weil die Verbindungsdaten ja nicht vorratsgespeichert würden. Mit ähnlichen Argumenten hatte ja kürzlich erst der Chef des Bundeskriminalgeheimdienst, Ziercke, versucht zu argumentieren, und dabei geflissentlich übersehen, dass auch die Ende April verhafteten angeblichen Terroristen die ganze Zeit unter Kontrolle mehrerer Geheimdienste gestanden haben. Richtiger werden Forderungen nach Vollüberwachung durch derart dämliche Forderungen aber auch nicht.

Putzig an der Heise-Meldung finde ich ja den letzten Absatz, in dem SLS darauf verweist, dass ihre Partei mit dem Vorschlag, nur die IP-Zuordnung verdachtsunabhängig vorratszuspeichern ja ein "grundrechtsschonendes" Verfahren vorgeschlagen habe. Dabei ist auch eine kleine Vorratsdatenspeicherung immer noch eine Vorratsdatenspeicherung.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!