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Menschenrechte gelten auch für Mörder

Heute hat ein Gericht dem verurteilten Mörder Gäfgen Schmerzensgeld in Höhe von 3000€ zugesprochen. Dem Mann war von Polizisten Folter angedroht worden, damit er verraten sollte, wo er sein Opfer versteckt habe. Gäfgen hatte nun um Schmerzensgeld geklagt, weil er seitdem bleibende Schäden habe. Das Gericht sah zwar den Zusammenhang zwischen Schäden und Drohung nicht als so offensichtlich an, sprach Gäfgen aber das Schmerzensgeld zu, weil die Polizisten seine Menschenrechte missachtet hätten.

So weit die Fakten. Jetzt wird es eklig: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Person ihres hessischen Landesvorsitzenden Heini Schmitt hat sich dann nicht entblödet und rumgepöbelt, wie skandalös es sei, dass Rechte, die für alle Menschen gelten auch für einen Mörder zu gelten haben. Oder, wie es Udo formuliert: Es gibt keine Menschen zweiter Klasse. Sollte sich nicht um Personen, die so gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung sind, wie der DPolG-Heini, der Verfassungsschutz kümmern? Immerhin gehört zu den Aufgaben der Polizei, die Rechte jedes Menschen zu schützen, eben auch die eines Mörders.

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