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Wanztag 4

Huch. Da denk ich mal, das falle kaum auf, wenn ich abends schon mal vorblogge, aber diesmal bin ich reingefallen, weil im Lauf der letzten Stunden immer mehr Bundesländer Wanzeneinsätze bestätigt haben. Fefe hat da ne Liste. Während ich das hier schreibe, sind noch nur acht Länder in der Liste. Wenn aus Bayern schon Ämindestens' fünf Wanzen-Einsätze stammen, wird das langsam eng mit den 'maximal 15', die uns damals pro Jahr versprochen wurden, als der Bundeskriminalgeheimdienst das Recht ach so dringend haben wollte. Aber, wie es aussieht, wenden Landeskriminelle Ämter die Wanzen für ungefähr alles an. Der bayrische Mensch, der nicht nur bereits die Wanze vor Gericht gebracht hat, wurde ja vom Zoll (übrigens eine Bundesbehörde, die dem Bundesfinanzminister untersteht) verwanzt, weil er in einer Firma arbeitet, die Medikamente versendet, die in Deutschland völlig legal sind, aber beim Grenzübertritt sich wohl in schlimme Drogen verwandeln. Oder so, so genau hab ich das nicht verfolgt.

Ein anderer Datenpunkt ist mir in der taz begegnet: Das bayrische LKA hat offensichtlich mindestens eine Wanze installiert, indem sie in das Büro, wo der Rechner stand, eingebrochen sind. Ich weiß nihct, ob ihr euch da noch dran erinnert, aber das war 2008 das Horrorszenario, mit dem die Wanze verglichen wurde, so eine Hausdurchsuchung in Abwesenheit. Hier hat das LKA Bayern das offensichtlich einfach gemacht. Der Scherz an der Durchsuchung ist nur, dass man als Durchsuchter das Recht hat, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, einen unabhängigen(!) Zeugen zu verlangen, seinen Anwalt zu rufen, etc. Und mindestens den Durchsuchungsbeschluss bekommt man hinterher auch ausgehändigt. Das alles kann bei einem Einbruch zur Wanzeninstallation nicht passiert sein. Warum in Bayern das LKA einbrechen dürfen sollte, würde mich davon mal ganz unabhängig noch interessieren.

Apropos Bayern und rechtsfreie Räume: Der bayrische Innenminister, Joachim Herrmann besteht darauf, die Wanzen (mindestens fünf) seien völlig in Ordnung, und ignoriert dabei völlig, dass das bereits das Landgericht Landshut anders gesehen hat. Das hatte sich bekanntlich damit zu befassen, ob es in Ordnung ist, wenn eine Polizeibehörde per Schadsoftware tausende an Screenshots vom Rechner eines Angeklagten erstellt, und die dann später vor Gericht als Beweis einbringen will. Ohne zuviel zu spoilern: Nein, das Landgericht fand, dass solch eine Ma0nahme illegal sei, vom Beschluss zur Telefonüberwachung nicht gedeckt sei (der als Legitimation für die Wanze dienen sollte), und damit illegal. Dieses Urteil ignoriert der Herr Herrmann geflissentlich, wenn er darauf besteht, immer noch Software zur 'Quellen-Telekommunikationsüberwachung' einsetzen zu wollen, die über das reine mithören von Telefonaten hinausgeht. Davon, dass das Urteil des Landgerichts juristisch angefochten würde, habe ich aber auch nichts gehört.

Apropos: Von Durchsuchungen bei den kriminellen Vereinigungen LKA, die schwere staatsgefährdende Straftaten begangen haben und auch noch weiter begehen, habe ich natürlich nichts gehört. Das müssen wohl die immer wieder beschworenen rechtsfreien Räume sein.

Immerhin haben der Bundes.Friedrich und dann sogar der Herrmann ein, nennen wir es mal Moratorium empfohlen, Bayern wanzt dann mal für eine kurze Weile nicht mehr. Wahrscheinlich für so lange, bis der Herrmann sich nen Terror-Plot ausgedacht hat, für den die Schnüffelei alternativlos sein muss. Bloß blöd, dass keiner der bisher bekannt gewordenen Einsätze auch nur ansatzweise den Anforderungen vom BVerfG an die 'Online-Durchsuchung' gerecht wrd. Weder waren Personen konkret in Gefahr, noch stand der Bestand des Staates auf der Kippe. Zumindest von denen, deren Rechner überwacht wurden. Die Schnüffler dagegen haben einiges getan, um die Grundordnung zu gefährden. Dagegen wird nur komischerweise nicht ermittelt.

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