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Wanztag 5

Wenn ich die FAZ gerade richtig verstehe, hat das BKA oder eine andere Behörde unter der Verantwortung des Innenfriedrich bei Digitask auch die Wanzensoftware gekauft, aber 'eine deutlich vereinfachte und zugleich besser abgesicherte' Fassung. Was immer das konkret heißen mag. Da fällt mir dch wieder das ausfallend spezifische Dementi ein, dass das BKA diese Software nicht eingesetzt habe.

Was mag da also passiert sein? Hat das BKA diese Software gekauft aber nicht eingesetzt, hat eine andere Behörde (Verfassungsgeheimdienst?) die Software gekauft und genutzt, oder hat das BKA die gekauft, aber anderen Behörden überlassen?

Dass die Digitask-Leute ihre Krisenkommunikation deutlich verbessern könnten, dprfte kaum noch wichtig sein, denn, wie ich im neuesten Kuechenradio gehört habe, empfiehlt mindestens Ulf Buermeyer, dass keine Behörde mehr Wanzen bei Digitask einkaufen sollte, so schlampig, wie die ja war.

Kaum noch ins Gewicht fällt, dass der bayrische Innenherrmann wohl immer noch nicht das Konzept des Rechtsstaats verstanden hat. Kleiner Tipp: Wenn ein Gericht rechtskräftig urteilt, dass eine Screenshot-Funktion nichts bei einer Telefonüberwachung zu suchen hat, dann ist das Urteil mindestens für den betreffenden Fall endgültig. Und die Frage, ob Wanzen als Telefonüberwachung eingesetzt werden dürfen, ist mindestens umstritten, wo die mildere Methode zumindest bei Skype darin besteht, dass man als Polizei freundlich bei Skype nachfragt, die einen Richterbeschluss nach eigener Aussage gerne bereit sind umzusetzen. Okay, dann kann man nicht die ganzen anderen Wanzen-Funktionen nutzen und Dateien auf dem beschnüffelten Rechner speichern, auf den Bildschirm glotzen, oder beliebige weitere Programme auf den Rechner schieben und ausführen. Die sind aber bei einer Telefonüberwachung ohnehin nicht erlaubt (und damit verboten), beziehungsweise absolut verboten (Dateien auf nen Rechner schleusen hat das BVerfG absolut verboten, wenn ich das richtig verstanden habe.

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