RegensBIEP
Nach langer Zeit darf regensburg-digital.de wieder meinen, dass bei einer Zahlung einer Kirche im Zusammehang mit Missbrauch durch einen Geistlichen eine Art Schweigegeld gezahlt worden sei. Wobei dau sicher auch geholfen haben dürfte, dass die Kirche gar kein Geld mehr zu zahlen bereit war, nachdem das Opfer öffentlich gemacht hatte, von jenem geistlichen missbraucht worden zu sein.
Sicher überrascht es niemanden, dass das Landgericht Hamburg zu der Auffassung gelangte, eine solche Meinungsäußerung sei zu verbieten. Das Oberlandesgericht war jetzt immerhin anderer Meinung.
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