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Sicherungsschmerz

Das hätte ich fast vergessen. Gestern gab es ein (erstes) Gerichtsurteil in einem Verfahren von vier ehemaligen Gefangenen aus Baden-Württemberg. Hintergrund ist, dass die zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung nur maximal 10 Jahre in Sicherungsverwahrung eingeknastet werden konnten, während der Haft aber die Gesetze geändert, und sie zwischen acht und zwölf Jahren zusätzlich gefangen gehalten wurden, bis ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof die deutsche Justiz darauf hingewiesen hat, dass Sicherungsverwahrung, die praktisch identisch zu Bestrafung ist, nicht einfach nach dem Urteil beliebig verlängert werden kann. Im Ergebnis kamen die Männer frei und haben jetzt Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro pro menschenrechtswidrigem Haftmonat zugesprochen bekommen. So wenig ist Freiheit also wert, die unser Bundespräsident ja so gerne betont.

lawblog, Spon darüber.

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