Skip to content

FsA-Urteil

Aus der 'geht ja doch'-Ecke stammt eine Meldung bei Gulli, dass die zwei Prolizisten, die 2009 auf der 'Freiheit statt Angst'-Demo einen Mann verprügelt haben, und dabei dummerweise gefilmt wurden. Aber nur zu Geldstrafen, weil das Gericht keine gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung im Amt erkannt hat, sondern nur 'einfache Körperverletzung im Amt'. Nun bin ich ja kein Experte, aber wenn umgekehrt zwei Personen einen Polizisten so geschnappt und mit Unterstützung weiterer Demonstranten krankenhausreif geprügelt hätten, wäre da mit Sicherheit keine 'einfache Körperverletzung rausgekommen'. Mal ganz davon abgesehen, dass die Täter ja nach der Tat noch herzhaft gelogen haben über den Tatverlauf, und eine ganze reihe von Polizisten mindestens mal wedgen unterlassener Hilfeleistung untersucht werden sollten, denn die haben konsequent weggesehen oder gar auf andere Demonstranten mit "einfacher körperlicher Gewalt" eingewirkt, die auf das gerade stattfindende Unrecht hinweisen, oder dem Opfer helfen wollten.

Das Urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, vielleicht will da ja ein Beteiligter an dem Verfahren Rechtsmittel einlegen?

Ach ja: Meinem Vertrauen, dass wenigstens nach der Tat den Tätern die Gelegenheit genommen wird, nochmal auf Zivilisten einzuprügeln ist durch das Urteil jetzt nicht gestärkt.

Update: Inzwischen hat auch der Heise-Ticker eine Meldung dazu.

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!