Asylfassungsbruch
Das wird wohl nur die Regierenden überraschen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Leistungen, die an Asylbewerber gezahlt werden, für verfassungswidrig zu niedrig geurteilt und bis zu eienr Neuregelung auf den Hartz IV-Satz erhöht. Immerhin hatte das selbe Gericht schon mal festgesetzt, dass dieser Satz zum Leben und zur gesellschaftlichen Teilhabe ausreichen muss. Darüber, ob der aktuelle Alg II-Satz diese Anforderungen erfüllt, wird höchstwahrscheinlich noch gesondert geurteilt.
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