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Nichtfreispruch

Eine Meldung, die mir noch gar nicht in den Nachrichten begegnet ist, aber offenbar hat der Bundesgerichtshof bereits zum zweiten Mal den Freispruch eines Polizeiarztes aufgehoben, der den Tod eines Mannes verursacht hat. Wenn ich mich da nicht irre, hatte der Arzt sich damit rauszureden versucht, dass er ja gar keine Ahnung hätte, dass bei seiner 'Behandlung' sein Opfer gefeährdet werden könnte. Da habe ich mich schon gefragt, warum ein Arzt einem Menschen Brechmittel verabreicht, und dann offenbar auch noch gewaltsam(!) den Menschen zum Erbrechen bringt, wenn er doch gar keine Ahnung hat, was er da tut? Hätte der Arzt auch auf einer Toilette eine Operation am offenen Herzen versucht, wenn ihm das aufgetragen worden wäre? Und warum beschleicht mich der Verdacht, dass die Freisprüche nicht gerechtfertigt sein könnten? Okay, die Frage kann ich beantworten: Zwei BGH-Urteile, die die jeweils aufgehoben haben, sind da ziemlich deutlich.

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