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Bundeswahlgesetz wieder verfassungswidrig

Damit hatte ich ja schon gerechnet: Heute hat das Bundesverfassungsgericht das Wahlgesetz, was letztes Jahr mit fünf Monaten Verspätung von der Regierungskoalition durch den Bundestag gebracht wurde, kassiert. Auch die neuen Regeln erlauben negatives Stimmgewicht, und sind verfassungswidrig. Und außerdem gelten Teile des Gesetzes mit sofortiger Wirkung nicht mehr. Bis ich die offizielle Pressemeldung des Gerichts gesehen habe, weiß ich nur nicht, was die Richter jetzt genau kassiert haben. Es steht aber fest: Schwarz-Geld hat nicht nur den Termin (30.6.2011) gerissen, sondern auch noch ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen. Aber die Linken müssen ja überwacht werden, weil die so schlimme Verfassungsfeinde wären.

Update: Nachdem ich die Pressemitteilung gelesen habe, haben die Richter im Kern zwei Bereiche im Gesetz beanstandet: Einmal das negative Stimmengewicht (Stimme für Partei A bewirkt, dass Partei A einen Abgeordneten weniger hat), und zu starke Abweichungen vom Verhältniswahlrecht durch Überhangmandate und 'Zusatzmandate'. Und damit haben die Richter genau die Teile des Gesetzes kassiert, die man braucht, um aus einer Stimmverteilung ein Parlament zu machen. Bis ein neues Wahlgesetz in Kraft tritt, sind Bundestagswahlen also ausgeschlossen.

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