Skip to content

Berschneidung

Ich muss da wohl etwas verpasst haben, aber der rbb meldet, in Berlin bleibe es straffrei, wenn Eltern ihren Söhnen aus religiösen Gründen Körperteile abschneiden ließen. Wenn die 'Behandlung' in "größtmöglicher Schmerzfreiheit in steriler Umgebung" durchgeführt würden.

Der einzige Weg, der mir einfällt: Die Staatsanwälte Berlin werden beauftragt, die Verletzung von Jungen unter den Umständen nicht als Körperverletzung zu verfolgen. Wenn Ohrlochstechen nicht auch mit eineer Ausnahme versehen wird, könnte das dazu führen, dass es in Berlin straffrei ist, wenn im Namen religöser Vorstellungen Jungen die Vorhaut abgeschnitten wird (und nur nochmal zur Erinnerung: Laut dem Oberrabiner aus Israel ist jede Form von Narkose völlig ausgeschlossen), während Eltern bestraft werden, die ihren Kindern (auch auf deren ausdrücklichen Wunsch) Löcher in die Ohrläppchen stechen lassen. Aber das macht Deutschdand bestimmt nicht zur Komiker-Nation, nicht wahr, Frau Merkel?

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

HTML-Tags werden in ihre Entities umgewandelt.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

BBCode-Formatierung erlaubt
Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!