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Beschneidesetz-Entwurf

Das Justizministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz vorgelegt, mit dem minderjährige Jungen an nicht benannten Körperstellen aus nicht benannten Gründen beschnitten werden dürfen, ohne dass das als Körperverletzung geahndet wird. Einzige Ausnahme dabei: Wenn es das "Kindeswohl" gefährdet.

Dann müsste also mal ein Gericht feststellen, dass die medizinisch nicht notwendige Entfernung von teilen der primären Geschlechtsmerkmale dem Kindeswohl nur im besonders schweren Ausnahmefall zuträglich sind, und die ganze Debatte kann von vorne losgehen.

Was mir ja nicht einleuchtet: Es gibt da in einem gewissen Grundgesetz das Verbot, wegen seines Geschlechts diskriminiert zu werden. Dieses Gesetz erlaubt aber nur die Verletzung männlicher Kinder. Wie passt das zusammen?

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