Trollteil
Aus der 'warum denn nicht gleich so?'-Ecke meldet Udo, dass ein Gerichtsurteil aufgehoben wurde, mit dem es für legal befunden wurde, dass Polizisten Menschen anhand deren Hautfarbe als zu kontrollieren eingestuft hatten, oder wie ich mich noch dunkel erinnern kann, dass ich es damals frmuliert hatte: Der Bulle darf den Neger kontrollieren. Oder eben jetzt nicht, es sei denn, der Beamte im Polizeidienst lässt sich eine Begründung einfallen, die der Kontrollierte nicht trivial widerlegen kann.
(SWR berichtet auch)
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