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Mafeigen

Am Donnerstag hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Eltern nicht in jedem Fall haften, wenn ihre Kinder unerlaubt urheberrechtlich geschütztes Material geladen und/oder angeboten haben (Kampfbegriff: Raubkopie). Ein interessantes Detail der Äußerungen der Verlegervertreter ist dabei auf besondere Beachtung gestoßen. So soll ein Anwalt der Verleger darauf verwiesen haben, dass es so etwas früher nicht gegeben habe, da habe "auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet". Nicht berichtet ist, ob der betreffende Vertreter sich in der aktuellen Gesetzeslage nicht auskennt, aber meines Wissens gilt eine "Ohrfeige" bereits seit einigen Jahren als strafbare Handlung. Ob die Wortmeldung dann als Anstiftung zu Gewalt gegenüber Kindern gewertet werden soll, ist mir jedenfalls unklar.

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