Bundesverbotsrat
Zehn Tage nachdem sich Innenminister und Ministerprässidenten darauf festgelegt haben, die NPD verbieten zu wollen hat am Freitag der Bundesrat völlig erwartet beschlossen, dem BVerfG den Antrag auf Verbot der NPD zu stellen. So weit, so klar. Was mir nicht klar ist: Ob neben dem Geschwafel, dass die Partei ja so böse wäre auch die anderen Kriterien für diese härteste Maßnahme gegen eine Partei erfüllt sind. Wenn ich das nicht völlig falsch verstanden habe, muss neben der theoretischen auch eine praktische Gefahr für die Grundrechte von einer Partei ausgehen, damit die verboten werden kann. Dazu hat sich nur keiner der Innenminister geäußert, die die NPD verbieten lassen wollen. Mal ganz davon abgesehen, dass mir bei Gefahr für die Demokratie eine Partei einfällt, die schon jede Menge Gesetze in den Bundestag gebracht und später beschlossen hat, die dann vom BVerfG kassiert wurden, darunter Bundeswahlgesetze (mehrere), die so offensichtlich verfassungswidrig waren, dass die Richter gar nicht anders konnten, als die Gesetze außer Kraft setzen. Aber die CDU und die CSU will irgendwie kein Innenminister verbieten.
Nach dem BVerfG wird sich im Fall eines Verbots wohl auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) noch mit der NPD befassen dürfen, haben deren Vertreter zumindest angekündigt. Und davon ganz abgesehen bezweifle ich auch, dass ein Verbot der Partei dafür sorgen wird, dass deren Anhänger zu 'besseren' Bürgern werden. Schlimmstenfalls suchen sie sich dann nur Wege, ihre Ideologie außerhalb der Parteienlandschaft auszuleben, und ich glaube nicht, dass 'Negerklatschen' das ist, was das Verbot erreichen sollte. Aber Innenminister denken wohl nicht so weit.
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