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Adoptiurteil

Gestern war mal wieder Zeit f+r juristische Schläge mit Ansage. Und zwar hat sich das BVerfG mit der Frage befasst, wie es mit Adoptionen bei eingetragenen Partnerschaften aussieht. Geklagt hatten zwei Frauen, von denen eine ein Kind adoptiert hat, die andere das Kind aber nicht mit-adoptieren durfte. Das Gericht meint dazu, dass es keinen Grund erkennen kann, warum nicht beide Partner ein Kind adoptieren dürfen sollten. Sonst gab es die absurde Situation, dass ein Kind von einem Partner adoptiert wurde, der andere Partner aber gar keine Rechte und Pflichten erhalten konnte für das Kind. Wenn nun der Adoptivpartner aus irgend einem Grund verhindert ist, hat der andere Partner keine Möglichkeiten sich um das Kind zu kümmern. Dabei hält die Union doch andauern Kinder als Argument hoch.

Doeses Urteil befasst sich (wenn ich es richtig verstehe) nicht mit der Frage, ob eingetragene Partner gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen (nartürlich nicht, bisher), die Frage wird noch gesondert geklärt werden müssen. In Anbetracht der deutlichen Richtung, in die die Urteile zu eingetragenen Partnern zeigen, habe ich aber keinen Zweifel daran, dass die Richter auch die Regelung der relevanten Gesetze wieder dem Gesetzgeber um die Ohren schlagen werden. So langsam wäre mal der richtige Zeitpunkt erreicht, dass Personen, die an verfassungswidrigen Gesetzen mitgearbeitet haben, die Kosten deren Beseitigung übernehmen. Ich sehe es jedenfalls nicht als Aufgabe aller Steuerzahler, den organisierten Verfassungsbruch zu bezahlen.

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