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Homaktivität

Das Urteil des Verfassungsgerichts zu Sukzessivadoptionen ist gerade erst wenige Wochen alt, da entfalten einige Personen in der CDU erstaunliche Aktivitäten. Es gab Forderungen, doch auch auf steuerliche Gleichbehandlung der verschiedenen Formen dauerhafter Partnerschaft hinzuwirken, das Adoptionsrecht insgesamt gleichberechtigter zu gestalten und Ähnliches. Medienberichten zufolge (nein, kein Link) ist das dem CSU-Seehofer aber gar nicht recht, der jetzt die Verfassungsrichter angreift, die dürften doch keine Politik machen. Mal ganz davon abgesehen, dass Seehofer mit mindestens einem unehelichen Kind auch nicht gerade als Musterbeispiel der konservativen Familie durchgeht, ist sein Einwand ohnehin nicht sehr stichhaltig.

Als vor einigen Jahren die 'eingetragenen Partnerschaften' eingeführt wurden, um gleichgeschlechtlichen Paaren ähnliche Möglichkeiten einzuräumen wie Eheleuten, auch vor dem Gesetz zusammenzugehören, haben Konservative sich nicht nur dagegen gesträubt, sondern auch gegen jedes Recht, was damit verbunden wäre. Nun haben die Bundesverfassungsrichter in den letzten Jahren immer wieder geurteilt, dass es für eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der eingetragenen Partnerschaft nicht ausreicht darauf zu verweisen, dass im Grundgesetz aber nur das Wort Ehe stünde. Und so ist absehbar, dass auch die steuerliche Ungleichbehandlung von kinderlosen Ehepaaren und kinderlosen gleichgeschlechtlichen Paaren nicht ausreichend begründet ist und damit verfassungswidrig. Das kann man jetzt blöd finden, oder man akzeptiert, dass sich Zeiten wandeln. Sogar der Finanzschäuble hat ja inzwischen eingesehen, dass die Position nicht zu halten ist, und hat angekündigt, dass dann die Besserstellung von Eheleuten abgeschafft werden sollte. Mit dem Argument, man wolle Kinder fördern lässt sich es jedenfalls nicht begründen, wenn bereits kinderlose Paare gefördert werden (inklusive Paaren, die aus welchen Gründen auch immer keine Kinder haben werden). Ich glaube nicht, dass die Verfassungsrichter vorschreiben werden, wie die Ungleichbehandlung aufzuheben ist, aber es reicht ja schon, den jetzigen Zustand als verfassungswidrig festzustellen. Im Übrigen wäre es wohl sinnvoll, Parteien von den verfassungsschutzämtern überwachen zu lassen, die wiederholt dadurch auffallen, verfassungswidrige Zustände zu befördern oder zu erzeugen /wer war noch gleich für das Bundeswahlgesetz verantwortlich?)

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