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BVerfLehnung

Aus der 'damit hatte ich gerechnet'-Ecke meldete gestern das Bundesverfassungsgericht, dass es sich nicht mit dem Antrag der NPD befassen würde, mit dem die bescheinigt bekommen wollte, verfassungskonform zu sein. Wie erwartet haben die Richter sich nicht inhaltlich mit der Frage befasst, sondern den Antrag alleine auf Basis formaler Kriterien verworfen. Entsprechend ergibt sich daraus auch keine Vorentscheidung über den Verbotsantrag, den mindestens die Länder ja einreichen wollen, eventuell auch noch Regierung und Bundestag, wenn die Geschlossenheit demonstrieren wollen.

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