Wulffklage
Völlig unterraschende Meldung von Freitag Mittag: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Wulff. Nachdem Wulff es abgelehnt hat, für 20.000 Euro das Verfahren eingestellt zu bekommen, hat die Staatsanwaltschaft nur getan, was sie vorher angekündigt hatte. Immerhin wirft sie dem ehemaligen Ministerpräsidenten vor, einen Geldwerten Vorteil von (wenn ich das richtig im Kopf habe) 754 Euro erhalten zu haben, nachdem er vorher dem großzügen Spender Sponsoren geworben hatte. Kleine Angestellte werden ja schon für 1,50 Euro fristlos rausgeworfen, beamte dürfen maximal 20 Euro entgegennehmen, aber der Herr Ministerpräsident konnte kein Problem erkennen, wenn er eine Dreistellige Summe geschenkt bekäme, besonders, wo er doch gerade als Amtsträger dem Spender etwas Gutes getan hatte? Über die Frage, ob das jetzt ausgereicht hätte, Wulff aus dem Amt des Bimbespräsidenten zu fegen, kann man streiten (ich finde: Ja, hätte es), aber das Verfahren sang- und klanglos einzustellen hätte ich jetzt nicht für angemessen erachtet.
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