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NSchiebung

Spannende Meldung vom Montag: Dem OLG München ist aufgefallen, dass es da ein (einstweiliges) Urteil eines Verfassungsgerichts in Sachen NSU-Prozess gibt, bei dem die Verteilung und/oder Anzahl Medienplätze angegriffen wurde. Die Verfassungsrichter hatten dabei den Oberlandesrichtern freigestellt, wie die konkret dafür sorgen wollten, dass mindestens drei Plätze für Medien aus dem Ausland zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind die Richter am OLG zu dem Schluss gelangt, dass der sauberste Weg der Sitzverteilung wäre, wenn die Sitzverteilung komplett neu macht, dabei aber verschiedene Gruppen vorsieht (türkische Medien und alle anderen Medien, wäre eine Idee). Warum den Richtern diese Idee nicht schon viel früher gekommen ist, ist mir völlig unklar.

Jedenfalls ist dann jemandem im Gericht aufgefallen, dass für eine Neuverteilung der Plätze die Zeit bis zum Start des Verfahrens am 17.4. arg knapp ist. Anstatt dann die Sitzverteilung sein zu lassen haben die Richter dann lieber den Start des Verfahrens verschoben auf den 6. Mai. Das wäre ja nicht nötig gewesen, hätten die Richter am OLG sich mal ein paar Gedanken gemacht. Aber das selbe Gericht hat sich wohl beim Verfahren gegen den Demjanjuk schonmal nicht mit Ruhm bekleckert, was die Medienplätze anging, das sind also Wiederholungstäter.

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