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Verfassungsterror

Der Innenterror jault mal wieder rum, dass die Bösen Richter vom BVerfG sich in die Politik einmischen. Das dürften die ja gar nicht. Putzig finde ich, dass der Terrorminister verkündet, es "wäre freundlich, wenn sich auch die Herren Verfassungsrichter an die verfassungsmäßige Ordnung halten würden und sich nicht in die Tagespolitik einmischen würden."

Da hat er ja nicht völlig Unrecht, der notorische Verfassungsbrecher. Es gibt da nur den klitzekleinen Haken, dass er in der Vergangenheit bereits mehrfach sich nicht an die "verfassungsgemäße Ordnung" gehalten hat, und erst von den Richtern wieder eingefangen werden musste.

Das auffälligste Beispiel, was mir dazu einfällt ist ja das Bundeswahlgesetz. Da hatte vor der letzten Wahl das Gericht bereits festgestellt, dass das negative Stimmgewicht (mehr Wählerstimmen ergaben weniger Mandate, in bestimmten Konstellationen) auf gar keinen Fall akzeptabel wäre. Die Richter befanden, dass das Problem zu komplex sei, um es in dem Jahr bis zur Wahl damals zu beheben, und setzten eine Grenze bis zum 30.6.2011. Bis dahin sollte ein neues Gesetz in Kraft sein, was kein negatives Stimmgewicht enthielt. Die große Koalition, die damals noch regiert hat, hat das Thema dann ausgesessen. Nach der Wahl hat erst der Innenminister De Maiziere sich nicht darum gekümmert (und lieber von kurz bevorstehenden Terroranschlägen gefaselt), dann dessen Nachfolger IM Friedrich. Dem war es Anfang 2011 ein dringenderes Bedürfnis, Überwachungsgesetze zu verlängern, als sich um das Wahlrecht zu bemühen. So verstrich die Frist, und erst im Herbst 2011 landete ein GGesetzentwurf im Bundestag. Bei dem kam relativ schnell raus, dass auch der Entwurf wieder negatives Stimmgewicht erlaubte, also die eine Aufgabe, die dem Gesetzgeber gestellt worden war nicht erfüllt hatte. Aber das Gesetz wurde von Union und FDP an der Opposition vorbei durch den Bundestag geprügelt und noch im Dezember 2011 vom damaligen Bundespräsidenten unterzeichnet. Bis zur Klage in Karlsruhe hat es dann insgesamt gerade mal ein halbes Jahr gedauert, und dann haben die Richter am 25.7.2012 das schon wieder verfassungswidrige Wahlrecht einkassiert.

Also, Herr Verfassungsbruch, erklären Sie nochmal, inwiefern Sie meinen, besser als die Richter einschätzen zu können, was dem Grundgesetz entspräche!

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