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Terrordatei-Urteil

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht über die Terrordatei geurteilt, in der Geheimdienste und Polizeibehörden Informationen über Verdächtige, deren Angehörige, Nachbarn und sonst wen reinwerfen durften. Das Urteil ist anders als manch anderes Urteil des Gerichts aber nicht eindeutig für oder gegen das betreffende Gesetz ergangen, sondern hat die Datensammlung im Prinzip für zulässig erkannt, in Details aber doch unzulässige Punkte bemängelt. So sind die Regeln unzulässig, mit denen alle Personen erfasst werden dürfen, die auch nur irgendwie mit angeblichen Terroristen zu tun gehabt haben. Richtig schwammig wird es da, wo auch das Gesetz nur sehr unbestimmt wird. Wenn davon die Rede ist, dass als Kriterium zur Aufnahme in die Datenspeicher es ausreicht, wenn man Gewalt befürworten würde, sind sich die Richter wohl nicht einig gewesen, ob das denn bestimmt genug wäre. Ich könnte mir ja vorstellen, dass jeder Prügelbulle, wegen offensichtlicher Befürwortung von Gewalt als potenzieller Terrorist in der Datensammlung dauerhaft archiviert gehören würde. Dummerweise werden Prügelbullen regelmäßig nicht zur Rechenschaft gezogen, und haben als Polizisten auch noch Mittel, um die Datensammlung selbst zu befüllen.

Insgesamt wirkt das Urteil (beziehungsweise die Pressemitteilung dazu) eher schwach.

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