Splitteil
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht das lange erwartete Urteil zum Ehegattensplitting bei gleichgeschlechtlichen Paaren verkündet, und es fällt so aus, wie bereits erwartet wurde: Die steuerliche Unterscheidung wischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren ist schlicht verfassungswidrig, und die Regelung wird rückwirkend bis zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufgehoben.
Alle im Bundestag vertreteen Parteien mit Ausnahme der Zensurliebhaber hatten vorher schon mehr oder weniger intensiv versucht, eine ähnliche Regelung zu erzielen, aber nachdem die erzkonservativen Figuren aus der Union sich beharrlich geweigert haben, führte an der gerichtlichen Klärung kein Weg vorbei. Dafür dürfen sich aber Politiker aus CDU und CSU jetzt auch nicht dahingehen äußern, dass dann ja die Verfassungsrichter Politik betrieben, denn sie selbst haben sich der Politik ja verweigert.
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