Merkchen im Wind
In Bayern sitzt ja seit inzwischen sieben Jahren in der Psychiartrie Gustl Mollath, weil der es gewagt hat, auf Schwarzgeld-Verpflechtungen in der Hypo-Vereinsbank (bekannt durch so saubere Geschäfte wie Hypo Aple Adria und Hypo Real Estate) hingewiesen hat, und seine (dann schon fast Ex-) Frau ihm eins reinwürgen wollte. Nachdem letzte Woche das Bundesverfassungsgericht mal nach einer Stellungnahme beim Justizministerium in Bayern gefragt hat, ist wohl auch der zuständigen Ministerin aufgefallen worden, dass ihre immer wiederholten Sätze von "alle juristisch verfolgbaren Vorwürfe haben sich als falsch herausgestell" (oder so ähnlich) und ein Revisionsbericht einer Bank namens Hypo-Vereins ("alle überprüfbaren Vorwürfe trafen zu") einen klitzekleinen Widerspruch darstellen.
jetzt ist Frau Ministerin also von ihrer Position abgerückt, und hat festgestellt, dass sieben Jahre in der Klapse eventuell möglicherweise vielleicht für einen doch gar nicht so unbedinmgt Verrückten vielleicht ein klitzewinziges Bisschen unangemessen sein könnten. Das hat bestimmt auch gaaaaar nichts damit zu tun, dass immer wieder in Bundesweiten Nachrichten über die weitergehende Haft des Dissidenten berichtet wird, und demnächst eine Landtags- und eine Bundestagswahl stattfinden sollen, bei denen es doch unschön aussehen könnte, wenn Mollath in der Zeit in der Klapse wäre. Wobei es natürlich trotzdem noch spannend wäre zu erfahren, wann denn nach Meinung von der Merkbefreiten der Punkt überschritten wurde, wo die Verhältnismäßigkeit überschritten wurde. Also wie lange darf man in Bayern zu Unrecht eingesperrt werden? Und was wird gegen die diversen Beteiligten an der Tat unternommen? Gerüchten zufolge könnten die alle an gemeinschaftlich begangener Freiheitsberaubung teilgenommen haben, was meiens Wissens auch in Bayern eigentlich nicht legal sein sollte. Oder anders ausgedrückt: Auch Bayern darf kein rechtsfreier Raum sein!
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