VDS-Gerichtshof
Und dann hätte ich glatt verpasst: Am Dienstag hat sich der EU-Gerichtshof mal mit Klagen aus Österreich und Irland gegen die Richtlinie zur verdachtslosen Verbindungsdatenspeicherung befasst. Zu der öffentlichen Verhandlung gibt es einen Live-Ticker, den ich zwar teilweise schwierig zu lesen fand, weil mir nie ganz klar war, in welcher Reihenfolge der sinnvoll gelesen werden will, aber der Eindruck, der bei mir nach der Lektüre zurückbleibt ist der, dass die VDS-Befürworter mal wieder keine Argumente liefern konnten, warum gespeichert werden soll, wer wann wo mit wem geredet hat, geschweige denn warum das für mindestens sechs Monate zu speichern wäre. Das Märchen von der Binnenmarktharmonisierung lässt sich wohl kaum aufrecht erhalten, weil vorher keien vergleichbare Speicherung irgendwo bestand, und auch mit Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherfristen noch ziemliche Unterschiede bestanden. Auch die Begründung, das bräuche man, um Terroristen zu finden, hat vor Gericht keinen Bestand gehabt, weil immer noch keine Daten vorgelegt werden konnten, welche schlimmen, schlimmen Straftaten denn mit den Daten aufgeklärt oder sogar verhindert worden wären. So ganz leise keimt da in mir die Hoffnung auf, dass dann die Richtlinie vielleicht gerichtlich erledigt werden könnte, nachdem die EU-Kommission sich ja beharrlich weigert, die längst überfällige Überarbeitung überhaupt mal anzufangen.
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