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Verfassungsbruch verurteilt

Gestern hat ein unwesentliches Gericht in Karlsruhe ein Urteil eines anderen unwesentlichen Gerichts kassiert. Das erste Gericht ist das Bundesverfassungs- das zweite das Bundesverwaltungsgericht. Und in den Urteilen ging es um die Frage, ob der Inlandsgeheimdienst einen Landes, dann Bundes- und später wieder Landtagsabgeordneten überwachen darf. Das Verwaltungsgericht war noch der Ansicht, dass das erlaubt sei, das Verfassungsgericht urteilte dagegen, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei, wenn ein Abgeordneter eines Bundes- oder Landesparlaments von der Exekutive pauschal überwacht wird.

Was mir aus dem Urteil als Schlussfolgerungen spontan entgegenfällt: Der Geheimdienst, der vom Namen her mit dem Schutz der Verfassung beauftragt ist, bricht diese. Wäre er konsequent, müssten sämtliche Mitarbeiter der Bundes- und Landesgeheimdienste folglich unter Überwachung gestellt werden, weil sie ja Mitglieder in der jeweiligen verfassungsfeindlichen Organisation sind. Außerdem dürfte damit auch die sonstige Überwachung aller Abgeordneten von Bundes- und Landesparlamenten höchstinstanzlich als Verfassungsbruch geurteilt worden sein. Alle Schnüffelei gegen Abgeordnete muss also ab sofort aufhören. (mal ganz davon abgesehen, dass der Bundesinlandsgeheimdienst sich ja noch vor gar nicht allzulanger Zeit lächerlich gemacht hatte, als der Linken-Abgeordnete Gysi auf Nachfrage nur großzügig geschwärzte Unterlagen bekam auf die Frage, was der Geheimdienst denn über ihn angeblich nur aus öffentlichen Quellen ermittelt hätte).

Und wenn wir schon mal dabei sind: Wozu gibt es den Inlandsgeheimdienst in seinen 17 Ausprägungen (16 Länder plus Bund) eigentlich noch? Denen ist ja offenbar nie aufgefallen, dass eine Gruppe von Mördern jahrelang durch die Lande gereist ist und Menschen ermordet hat. Stattdessen verbringen da Personen Zeit damit, Abgeordnete einer linken Partei zu überwachen, weil es in der Partei angeblich verfassungsfeindliche Bestrebungen gäbe. Dabei brechen genau die Überwachungen gerade die Verfassung, wie ja nun festgestellt wurde. Von angeblich verhinderten Anschlägen hört man auch arg wenig in den letzten Jahren, da sind immer nur vereinzelte dreiköpfige Affen aufgetaucht (zuletzt: Das Märchen von den Modellfliegern mit Bomben, ging nur in den Snowden-Leaks völlig unter). Wenn mir nicht noch irgendwo ein gigantischer Grund für das Weiterbestehen der Geheimdienste entgangen sein sollte: Abschaffen. Jetzt.

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