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VDunklage

Aus der 'das war jetzt aber nur noch eine Formalie'-Ecke: Die EU-Kommission zieht die Klage gegen Deutschland zurück, die sie eingereicht hatte, weil Deutschland ja die EU-Richtlinie zur verdachtslosen Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten aller Kommunikationsteilnehmer hatte. Eine Formalie war das jetzt insofern, als mit dem Urteil des EU-Gerichtshofs die Richtlinie per sofort nicht mehr galt. Eine nicht mehr geltende Richtlinie muss man ja auch gar nicht umsetzen. Ich würde es sogar umgekehrt sehen wollen: Ohne Richtlinie dürfen andere Länder eigentlich gar nicht die Verbindungsdaten auf Vorrat speichern lassen. Da dürfte sich doch mindestens über Datenschutz eine Klage argumentieren lassen.

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