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Stuttstellung

Vor einiger Zeit wurden in Stuttgart zwei Polizisten vor Gericht gestellt, die bei der Eskalation vom Schwarzen Donnerstag 2010 in Stuttgart als Einsatzleiter der Wasserwerfer für die Gewalteskalation zuständig waren. Nur zur Erinnerung: Da haben Wasserwerfer mehrere Menschen verletzt, mindestens einen davon sogar komplett das Augenlicht gekostet. Dieses Gerichtsverfahren wurde nun aber gegen eine Geldzahlung von je 3000 Euro eingestellt. grundlage der Einstellung ist ein Paragraph der Strafprozessordnung, der bei geringer Schuld angewendet wird.

Da frage ich mich doch spontan, wie es sein kann, dass die Einsatzleiter nichts davon mitbekommen haben wollen, dass durch die Wasserwerfer Personen verletzt wurden? Waren die Einsatzleiter vielleicht in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt? Haben die bewusstseinsverändernde Mittel eingenommen? Oder haben die sich Augen und Ohren zugehalten und so nichts mitbekommen? Und wäre es nicht deren Aufgabe gewesen, sich Informationen über Opfer aktiv einzuholen? So richtig nachvollziehbar finde ich das jetzt nicht.

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