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BVerfG-Erbteil

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern mal wieder ein Urteil verkündet. Dabei haben die Richter sich mit der Frage befasst, ob es in Ordnung ist, dass für kleinere Firmen keine Erbschaftssteuer anfällt. Ergebnis: Die Richter finden, dass der Gesetzgeber zwar in der Begründung ('wegen Jobs') noch nachvollziehbar argumentiert, dann aber die Regeln nur sehr unscharf auf die Begründung richtet. Dadurch werden Firmen nicht nachvollziehbar anders als andere Erbmasse behandelt. Das ist nun aber verfassungswidrig, und so hat der Gesetzgeber bis Mitte 2016, ein neues Gesetz zu erlassen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln aber weiter.

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