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Haftsetz

Politik ist ja oft nicht logisch. Zumindest nicht auf den ersten Blick. So gibt es in Deutschland etwas, was sich Störer-Haftung nennt, und (zumindest glaube ich das) daher kommt, dass der Besitzer von Gefährlichen Dingen haften soll, wenn Andere mit den Dingen Mist bauen. Irgendwann hat mal ein Gericht beschlossen, so ein Internetzugang wäre auch so ein Gefährliches Ding und hat geurteilt, dass bei Rechtsverletzungen (vor allem Raubmordkopieterrorismus) der Inhaber des Telefonanschlusses dran ist, ober den der Internetzugang lief, über den Böse Dinge getan wurden. Das war (wieder: meiens Wissens) so nicht explizit gesetzlich geregelt.Was gesetzlich geregelt ist: Telekom-Firmen haften nicht selbst, wenn sie Personen das Gefährliche Ding Internet vermitteln, und die da dann Böse Dinge tun.

Seit einiger Zeit fällt immer mehr Leuten auf, dass es ganz sinnig ist, wenn man überall auf das Internet zugreifen kann. Mit WLAN gibt es da auch schon Technik, die nicht unlösbar ist, großzügiger zu verteilen. Haken daran ist nur, dass es da immer noch die Gerichte gibt, die eben die Inhaber der Telefonanschlüsse ranziehen, wenn irgendwer irgendwas Böses über das Internet tut. Da gab es vor geraumer Weile einen sehr übersichtlichen Vorschlag, wie das Haftungsprivileg der Telekom-firmen einfach auch auf Anbieter von WLANs ausgeweitet werden könnte. Aber nachdem das weder von den Regierungsparteien kam, noch der Abmahnmafia genehm war, hatte das Gesetz keine Chance. Stattdessen hat am Donnerstag nun also das Bundeswirtschaftsministerium einen Wust an Text vorgestellt, der die neue gesetzliche Regelung sein soll.

Vorteile von dem Entwurf kann ich als Kunde und Nutzer von mobilen Netzzugängen jetzt nicht erkennen. Firmen sollen verpflichtet werden, WLANs nur verschlüsselt anzubieten, also ist da nichts mit offenen WLANS (wie sie zum Beispiel in Apple-Stores aber auch vermehrt Einkaufszentren üblich werden). Und für Privatpersonen gilt die Störer-Haftung weiter, es sei denn, sie würden alle Nutzer ihres Netzes namentlich kennen. Außerdem werden da noch ein paar unklare Rechtsbegriffe durch die Gegend geworfen, so dass die Rechtslage sogar unklarer wird als vor dem Gesetz. Mal ganz davon abgesehen, dass diverse Gerichte in der jüngeren Vergangenheit schon geurteilt haben, dass der Anschlussinhaber nicht mehr haftet, wenn er aufzeigen kann, dass andere Personen auch den Internetzugang nutzen durften, und darüber aufgeklärt waren, dass Böse Dinge nicht getan werden sollten.

Oder kurz zusammengefasst: Das war wohl nichts.

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