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BNichtsD

Am donnerstag durfte der Schnüffelausschuss mal wieder halböffentlich Schnüffler befragen. Seit bummelig zwei Wochen ist ja bekannt, dass der Rechtsfreie Auslandsgeheimdienst im Auftrag des ausländischen Geheimdienstes NSA im In- und Ausland geschnüffelt hat, und dabei auch "Freunde" beschnüffelt hat. Denn für den rechtsfreien Auslandsgeheimdienst gilt offenbar nicht, was eine gewisse Frau Merkel mal verkündet hatte: "Abhören under freunden, das geht gar nicht". Nun wird also erstmal das Blame-Game gespielt, bei dem es nciht darum geht, wie man verhindern kann, dass fremde Schnüffler deutschen Schnüfflern Aufträge zur unerwünschten oder gar illegalen Beschnüffelung erteilen. Nein, es geht nur darum, wer wann was gewusst hat, und warum offensichtlich bis vor einer Woche der BND immer noch für die NSA geschnüffelt hat (was sich in den Nachrichten als Meldung getarnt hat, dass die Zusammenarbeit jetzt reduziert worden sei, übrigens angeblich zuerst von der NSA ausgehend). In Frage kommen neben den Schnüfflern und deren Chefs die Geheimdienst-Minister, die im Fall des BND Minister im Bundeskanzleramt sind. Im fraglichen Zeitraum (Eikonal bis heute) kommen in Frage der Steinschreier, De Hase, äh, De Maiziere, Profalla und zuletzt Altmaier. 

Beim Schnüffelausschuss konzentriert man sich aber lieber auf die kleinen Fische, und so durften am Donnerstag antreten: Der Chef der Schnüffelstation Bad Aibling, in der angeblich nur irgend welche Satelliten abgeschnorchelt würden, ein Unterabteilungsleiter für Technische Aufklärung, sowie ein Kleiner Schnüffler, dem ein Haufen brisanter Selektoren aufgefallen sein soll, als der 2013 zufällig mal auf die Listen geschaut hätte. Die Befragung vom Chef der Schnüffelstation lässt sich kurz zusammenfassend mit den Worten beschreiben: Der wollte von nichts wissen, wusste auch nie von irgendwas und hat ohnehin immer nur seine Befehle befolgt. Komisch, die Ausrede war eigentlich schon ausgelutscht. Oh, und das Kanzleramt erdreistet sich auch noch, Sachen als geheim zu verbieten, die bereits in der Zeitung stehen. Zitat dazu:

Renner: Sind Sie informiert, dass Überwachung des Internetverkehrs eingestellt wurde?

Wolff: Geheim.

Renner: Lesen Sie doch Zeitung!

Wolff: Hat nichts zu bedeuten.

Lustig wird es bereits beim nächsten Zeugen, dem Unterabteilungsleiter. Der will zwar einen Sack Selektoren deaktiviert haben, aber niemandem Bescheid gegeben haben:

D.B: Habe Handlungsbedarf gesehen, aber keine Relevanz, nach oben zu gehen.

Sensburg: Warum?

D.B: Nichtöffentlich.

Eisenberg: Zeuge macht Gebrauch vom Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend § 55 Strafprozessordnung. (Raunen im Saal)

Und dann noch das hier:

Renner: Was ist mit der Datei passiert?

D.B: Die Datei ist weg.

Renner: Seit wann?

D.B: Weiß ich nicht, der Rechner wurde ausgemustert.

Nachdem es um die Frage geht, ob der Straftatbestand Spionage  erfüllt sein könnte, dürfte das dann wohl als Vernichtung von Beweismitteln in Frage kommen. War das nicht auch ein Straftatbestand? Was gut, dass der Generalbundesanwalt eh nichts macht. MAl ganz davon abgesehen, dass der Zeuge auffällig nichts in Akten festgehalten haben will. Das ist schon so auffällig, dass das unangenehm riecht.

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