VDrat
Erwartetes vom Freitag: Da hat der Bundesrat die verdachtsfreie Speicherung von Verbindungsdaten abgenickt. Damit fehlen jetzt nur noch die rein formalen Schritte, das der Bundesgauck das Gesetz unterkringelt, und es bei nächster Gelegenheit veröffentlicht wird.
Ein überraschendes Detail gibt es bei Netzpolitik zum selben Thema, und zwar hätte ein Anwalt einen Antrag auf einstweiligen Stopp des Gesetzes beim BVerfG eingeworfen, weil er sich als Anwalt von der Speicherung beeinträchtigt sieht. Ich bin mir nur nicht ganz sicher, dass das Gericht einstweilige Stopps rausgibt, bevor das Gesetz überhaupt formal fertig ist. Und auch danach gibt es da ja Fristen, in denen nicht zwingend gevorratsspeichert werden muss.
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