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Syrieg

Noch eine Politik-Meldung vom Wochenende: Die Regierung will das Militär in den Krieg in Syrien schicken. Konkret geht es 'nur' um Spionageflugzeuge (Neusprech: "Aufklärungsflugzeuge"), und als Begründung dient, dass Frankreich den EU-Bündnisfall ausgerufen hat. Völkerrechtlich ist die ganze Nummer aber ziemlich unklar. Ja, Frankreich hat einen Artikel aus der EU-Verfassung-die-nicht-Verfassung-heißen-durfte in Anspruch genommen. Aber nein, Frankreich hat auch keinen völkerrechtlichen Grund, Syrien oder Personen in Syrien angreifen zu dürfen. Die ominöse "Verteidigung" gegen $Terrormiliz ist alleine jedenfalls ziemlich dünn. Was ja als Grundlage geeignet wäre: Wenn die UN einen Einsatzfall beschlösse. Aber die UN hat komischerweise bis heute niemand gefragt, oder zumindest ist davon nirgendwo die Rede. 

Ich frage mich ja spontan mal, ob der Kriegseinsatz zum Angriff auf Bevölkerung eines Landes den Tatbestand der Anstiftung eines Anngriffskrieges erfüllt.  Das wäre dann nämlich nochmal eine Spur mehr illegal, sowohl nach nationalen Gesetzen, als auch international. Leider tendieren derartige Fragen dazu, erst Jahre später geklärt zu werden, so dass die Verantwortlichen unbestraft bleiben. Siehe: Jugoslawien.

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