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VDSiff in Kraft

Seit Freitag um Mitternacht ist das Gesetz zur Speicherfrist und Höchstspeicherfrist (oder so ähnlich) in Kraft, mit dem die Regierung des Bundes beschlossen hat, dass sämtliche (bis auf E-Mail) verbindungsdaten sämtlicher Bürger für höchstens und mindestens zehn Wochen zu speichern sind. Das Gesetz ist eine Woche vorher vom Bundesgauck unterzeichnet worden, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und eben zu Freitag in Kraft getreten. Immerhin sind damit die Hürden gefallen, um die Richter des Bundesverfassungsgerichts mit dem Gesetz zu belästigen, nachdem relativ offensichtlich auch DAten gespeichert werden, die die Polizei normalerweise nicht erfragen durfte. Und es hilft dem Beschuldigten wenig, dass die Polizei nicht die Verbindungsdaten seines Anwalts einsehen darf, wenn sein Anruf beim Anwalt aus seinen gespeicherten Daten erfasst und begutachtet werden darf. Mal ganz davon abgesehen, war der europäische Gerichtshof nicht sehr mehrdeutig in seinem Urteil zur damaligen Richtlinie: Eine verdachtslose Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürger ist wergen der Teile "verdachtslos" und "aller Bürger" ein Verstoß gegen die Grundrechte, da hilft Maas' Versuch wenig, die Regelung nicht für E-Mail-Daten anzuwenden.

...und ich hatte schon befürchtet, das Jahresende könne entspannt werden...

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