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StörGH

Mal zur Abwechslung eine Meldung von einem Gericht: Und zwar hat gestern der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof veröffentlicht, wie aus dessen Sicht das Gericht entscheiden möge in der Frage, ob ein Anbieter eines kostenfreien WLANs haftet, wenn Urheberrechteverwerter die unerlaubte Nutzung von ihnen verwerteter "Kultur" geltend machen. Hier meint der Generalanwalt, dass die Verwerter einerseits Ansprüche geltend machen können, andererseits aber auch zwischen Kosten und Nutzen für die Gesellschaft abgewogen werden müsste. Oder anders ausgedrückt: Wenn das Gericht der ansicht des Generalanwalts folgt, wie es das meistens tut, könnte die deutsche Störerhaftung mindestens eingeschränkt werden.

Ich rechne prophylaktisch schon mal mit Geheul der Urheberverwertungsindustrie, die sich doch gerade erst das WLAN-Abschaffungsgesetz gekauft hat, was mit solch einem Urteil direkt hinfällig wäre.

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